DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025: Nur 28 % der Betriebe führen Psych GB durch
Zwölf Jahre nach der gesetzlichen Verankerung im Arbeitsschutzgesetz führen noch immer fast drei Viertel aller Betriebe in Deutschland keine psychische Gefährdungsbeurteilung durch — das zeigt der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 mit erschreckender Deutlichkeit.
Die Kernbefunde des DEKRA Reports 2025
Der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025, für den das renommierte Marktforschungsinstitut forsa bundesweit 1.503 Beschäftigte befragt hat, zeichnet ein ernüchterndes Bild des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in deutschen Unternehmen. Die zentralen Ergebnisse zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (Psych GB) sprechen eine klare Sprache.
Nur 28 Prozent der befragten Beschäftigten gaben an, dass in ihrem Betrieb eine Beurteilung psychischer Gefährdungen vorgenommen wird. Auf der anderen Seite erklärten 55 Prozent ausdrücklich, dass es bei ihnen keine solche Beurteilung gibt — 17 Prozent konnten oder wollten keine Angabe machen. Ein Ergebnis, das trotz Verbesserungen gegenüber Vorjahreswerten deutlich zeigt: Die Umsetzungsquote stagniert auf einem inakzeptablen Niveau.
Warum das ein ernstes Problem ist
Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 sind Arbeitgeber nach §5 ArbSchG verpflichtet, psychische Belastungen explizit in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Diese gesetzliche Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Branche — auch für den Handwerksbetrieb mit 15 Mitarbeitenden.
Kosten der Untätigkeit: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beziffert die volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten durch psychische Erkrankungen für 2023 auf 20,5 Milliarden Euro. Der Ausfall an Bruttowertschöpfung liegt sogar bei 35,4 Milliarden Euro.
Neue Herausforderungen: Homeoffice und KI verschärfen die Lage
Der DEKRA Report 2025 beleuchtet erstmals intensiv die psychischen Belastungen durch hybride Arbeitsmodelle. Zwei Drittel der Beschäftigten im Homeoffice arbeiten eigenen Angaben zufolge auch dann weiter, wenn sie krank oder krankgeschrieben sind — ein alarmierendes Signal für wachsenden Präsentismus in digitalen Arbeitsumgebungen.
Hinzu kommt der Faktor Künstliche Intelligenz: DEKRA-Experten warnen, dass unkontrollierte KI-Einführungen Ängste vor Jobverlust, Kontrollverlust und permanenter Überwachung erzeugen können — alles Faktoren, die in einer Psych GB erfasst und bewertet werden müssen.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
Die gute Nachricht: Die Psych GB ist kein bürokratisches Monster. Ein strukturierter Prozess lässt sich in vier Phasen umsetzen — Analyse, Befragung, Maßnahmenableitung und Wirksamkeitskontrolle. Für viele KMU kommen dabei Krankenkassen als Finanzierungspartner in Frage. Nach §20b SGB V sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen — in vielen Fällen sogar vollständig zu finanzieren.
- Pflicht prüfen: Ab dem ersten Mitarbeitenden besteht die gesetzliche Verpflichtung
- Krankenkasse kontaktieren: Förderung nach §20b SGB V anfragen
- Fachkundige Partner einbeziehen: Psych GB erfordert qualifizierte Durchführung
- Prozess dokumentieren: GDA-konforme Dokumentation schützt bei Betriebsprüfungen
Der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 ist ein Weckruf — nicht nur für Unternehmen, die bisher untätig waren, sondern auch für die Politik, die Kontrolldichte zu erhöhen. Bis dahin liegt die Verantwortung bei den Arbeitgebern selbst.