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Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 Pflicht — doch für viele KMU bleibt sie ein Buch mit sieben Siegeln. Dieser Leitfaden erklärt, was rechtlich gilt, wie der Prozess abläuft und warum es in vielen Fällen den Arbeitgeber keinen Cent kostet. Rechtliche Grundlage: Was sagt das Gesetz? §5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) schreibt seit der Novellierung 2013 ausdrücklich vor, dass Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit berücksichtigen müssen. Die Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeitenden — eine Mindestgröße gibt es nicht. Ergänzend definieren die GDA-Leitlinien (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) die Qualitätsanforderungen an eine ordnungsgemäße Psych GB: wissenschaftlich validierte Erhebungsinstrumente, dokumentierte Auswertung, abgeleitete Maßnahmen und eine Wirksamkeitskontrolle nach §3 ArbSchG. Wichtig: Die Psych GB bewertet Arbeitsbedingungen — nicht den psychischen Zustand einzelner Mitarbeitender. Es geht um strukturelle Belastungsfaktoren wie Zeitdruck, Handlungsspielraum, Führungsqualität oder Arbeitsunterbrechungen. Die 7 Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung Die GDA empfiehlt

Zwölf Jahre nach der gesetzlichen Verankerung im Arbeitsschutzgesetz führen noch immer fast drei Viertel aller Betriebe in Deutschland keine psychische Gefährdungsbeurteilung durch — das zeigt der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 mit erschreckender Deutlichkeit. Die Kernbefunde des DEKRA Reports 2025 Der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025, für den das renommierte Marktforschungsinstitut forsa bundesweit 1.503 Beschäftigte befragt hat, zeichnet ein ernüchterndes Bild des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in deutschen Unternehmen. Die zentralen Ergebnisse zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (Psych GB) sprechen eine klare Sprache. Nur 28 Prozent der befragten Beschäftigten gaben an, dass in ihrem Betrieb eine Beurteilung psychischer Gefährdungen vorgenommen wird. Auf der anderen Seite erklärten 55 Prozent ausdrücklich, dass es bei ihnen keine solche Beurteilung gibt — 17 Prozent konnten oder wollten keine Angabe machen. Ein Ergebnis, das trotz Verbesserungen gegenüber Vorjahreswerten deutlich zeigt: Die Umsetzungsquote stagniert auf einem inakzeptablen Niveau. Warum das ein ernstes Problem ist Seit der Novellierung des