Förderprüfung für Ihren Betrieb mit §20b SGB V: So finanziert Ihre Krankenkasse die betriebliche Gesundheitsförderung
Förderprüfung für Ihren Betrieb: Eine der am wenigsten genutzten Möglichkeiten im deutschen Gesundheitssystem: Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Gesundheitsförderung zu finanzieren — und die meisten KMU wissen es nicht.
Was regelt §20b SGB V?
§20b des Fünften Sozialgesetzbuches verpflichtet gesetzliche Krankenkassen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Betrieben aktiv zu unterstützen. Konkret bedeutet das: Die Krankenkasse erhebt die gesundheitliche Situation im Betrieb, entwickelt Vorschläge zur Verbesserung und unterstützt deren Umsetzung. Diese Leistungen stehen nicht nur Großunternehmen offen — explizit sollen auch kleine und mittelständische Unternehmen davon profitieren.
- 3,15€Mindestausgabe KK je Versichertem p.a.
- 600€Steuerfreibetrag BGF je Mitarbeiter
- §20bSGB V — gesetzliche Pflicht der KKn
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes definiert die förderungsfähigen Maßnahmen. Dazu zählen explizit Maßnahmen zur Analyse und Gestaltung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz — also die psychische Gefährdungsbeurteilung und darauf aufbauende Interventionen wie Stressmanagement-Kurse, Resilienz-Trainings oder Führungskräftecoaching.
Wichtig: Leistungen nach §20b SGB V werden nicht individuumsbezogen abgerechnet, sondern stehen allen Beschäftigten des Betriebs offen. Die KK fördert die organisationale Maßnahme, nicht den einzelnen Mitarbeiter.
Wie läuft der Förderantrag ab?
Der Prozess ist einfacher als viele Arbeitgeber vermuten. Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Belegschaft versichert ist — oder alternativ die Kontaktaufnahme über die BGF-Koordinierungsstelle des jeweiligen Bundeslandes (bgf-koordinierungsstelle.de). Die Krankenkasse prüft dann die Förderfähigkeit und legt die Konditionen fest.
- Kontaktaufnahme mit einer KK, bei der Mitarbeitende versichert sind
- Bedarfsanalyse und Projektvorstellung durch den beauftragten Dienstleister
- Förderzusage und Abschluss einer Vereinbarung
- Durchführung der Maßnahme mit GDA-konformer Dokumentation
- Abrechnung nach Abschluss mit Nachweis der Wirksamkeitskontrolle
Kann ein externer Dienstleister den Antrag stellen?
In der Praxis übernehmen spezialisierte BGM-Dienstleister wie das Institut für Arbeitsgesundheit die Kommunikation mit der Krankenkasse und die Antragsvorbereitung. Der Arbeitgeber muss lediglich die Vereinbarung unterzeichnen. Für viele KMU — die weder Zeit noch Kapazität für bürokratische Prozesse haben — ist das der entscheidende Vorteil: jemanden zu haben, der den Prozess vollständig steuert.
Praxistipp: Sprechen Sie mehrere Krankenkassen an, bei denen Ihre Mitarbeitenden versichert sind. Die Konditionen variieren zwischen den Kassen — und manche Kassen sind deutlich aktiver und großzügiger als andere, was BGF-Maßnahmen betrifft.