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Krankenkasse BGF Förderung Tag

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Förderprüfung für Ihren Betrieb: Eine der am wenigsten genutzten Möglichkeiten im deutschen Gesundheitssystem: Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Gesundheitsförderung zu finanzieren — und die meisten KMU wissen es nicht. Was regelt §20b SGB V? §20b des Fünften Sozialgesetzbuches verpflichtet gesetzliche Krankenkassen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Betrieben aktiv zu unterstützen. Konkret bedeutet das: Die Krankenkasse erhebt die gesundheitliche Situation im Betrieb, entwickelt Vorschläge zur Verbesserung und unterstützt deren Umsetzung. Diese Leistungen stehen nicht nur Großunternehmen offen — explizit sollen auch kleine und mittelständische Unternehmen davon profitieren. 3,15€Mindestausgabe KK je Versichertem p.a. 600€Steuerfreibetrag BGF je Mitarbeiter §20bSGB V — gesetzliche Pflicht der KKn Welche Maßnahmen werden gefördert? Der GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes definiert die förderungsfähigen Maßnahmen. Dazu zählen explizit Maßnahmen zur Analyse und Gestaltung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz — also die psychische Gefährdungsbeurteilung und darauf aufbauende Interventionen wie Stressmanagement-Kurse, Resilienz-Trainings oder Führungskräftecoaching. Wichtig: Leistungen nach §20b SGB V werden nicht

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 Pflicht — doch für viele KMU bleibt sie ein Buch mit sieben Siegeln. Dieser Leitfaden erklärt, was rechtlich gilt, wie der Prozess abläuft und warum es in vielen Fällen den Arbeitgeber keinen Cent kostet. Rechtliche Grundlage: Was sagt das Gesetz? §5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) schreibt seit der Novellierung 2013 ausdrücklich vor, dass Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit berücksichtigen müssen. Die Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeitenden — eine Mindestgröße gibt es nicht. Ergänzend definieren die GDA-Leitlinien (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) die Qualitätsanforderungen an eine ordnungsgemäße Psych GB: wissenschaftlich validierte Erhebungsinstrumente, dokumentierte Auswertung, abgeleitete Maßnahmen und eine Wirksamkeitskontrolle nach §3 ArbSchG. Wichtig: Die Psych GB bewertet Arbeitsbedingungen — nicht den psychischen Zustand einzelner Mitarbeitender. Es geht um strukturelle Belastungsfaktoren wie Zeitdruck, Handlungsspielraum, Führungsqualität oder Arbeitsunterbrechungen. Die 7 Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung Die GDA empfiehlt