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§20b SGB V Tag

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Förderprüfung für Ihren Betrieb: Eine der am wenigsten genutzten Möglichkeiten im deutschen Gesundheitssystem: Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Gesundheitsförderung zu finanzieren — und die meisten KMU wissen es nicht. Was regelt §20b SGB V? §20b des Fünften Sozialgesetzbuches verpflichtet gesetzliche Krankenkassen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Betrieben aktiv zu unterstützen. Konkret bedeutet das: Die Krankenkasse erhebt die gesundheitliche Situation im Betrieb, entwickelt Vorschläge zur Verbesserung und unterstützt deren Umsetzung. Diese Leistungen stehen nicht nur Großunternehmen offen — explizit sollen auch kleine und mittelständische Unternehmen davon profitieren. 3,15€Mindestausgabe KK je Versichertem p.a. 600€Steuerfreibetrag BGF je Mitarbeiter §20bSGB V — gesetzliche Pflicht der KKn Welche Maßnahmen werden gefördert? Der GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes definiert die förderungsfähigen Maßnahmen. Dazu zählen explizit Maßnahmen zur Analyse und Gestaltung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz — also die psychische Gefährdungsbeurteilung und darauf aufbauende Interventionen wie Stressmanagement-Kurse, Resilienz-Trainings oder Führungskräftecoaching. Wichtig: Leistungen nach §20b SGB V werden nicht