Psychische Gefährdungsbeurteilung: Was Arbeitgeber 2026 wissen müssen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 Pflicht — doch für viele KMU bleibt sie ein Buch mit sieben Siegeln. Dieser Leitfaden erklärt, was rechtlich gilt, wie der Prozess abläuft und warum es in vielen Fällen den Arbeitgeber keinen Cent kostet. Rechtliche Grundlage: Was sagt das Gesetz? §5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) schreibt seit der Novellierung 2013 ausdrücklich vor, dass Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit berücksichtigen müssen. Die Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeitenden — eine Mindestgröße gibt es nicht. Ergänzend definieren die GDA-Leitlinien (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) die Qualitätsanforderungen an eine ordnungsgemäße Psych GB: wissenschaftlich validierte Erhebungsinstrumente, dokumentierte Auswertung, abgeleitete Maßnahmen und eine Wirksamkeitskontrolle nach §3 ArbSchG. Wichtig: Die Psych GB bewertet Arbeitsbedingungen — nicht den psychischen Zustand einzelner Mitarbeitender. Es geht um strukturelle Belastungsfaktoren wie Zeitdruck, Handlungsspielraum, Führungsqualität oder Arbeitsunterbrechungen. Die 7 Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung Die GDA empfiehlt
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